Genehmigung für ein privates Feuerwerk im Jahr

Möchten Sie ein Feuerwerk zu Hochzeit oder Geburtstag, zu Dorffest oder Mitarbeiterfest außerhalb von Silvester selbst zünden, so benötigen Sie eine Genehmigung für dieses Feuerwerk.

Gesetzlich geregelt, darf Silvester-Feuerwerk, wie der Name schon sagt, nach § 21 1.Sprengstoffverordnung (1.SprengV). von Ihnen als Verbraucher in der Zeit vom 01.01.- 29.12. nicht überlassen und verwendet, sondern nur an Silvester gekauft und gezündet werden.

Ausnahmen bestätigen die Regel!


  • So erhalten Sie eine Genehmigung

Es gibt aber die Möglichkeit, dass Sie auch unterhalb des Jahres Feuerwerkskörper kaufen und ein privates Feuerwerk zu Anlässen wie Hochzeit, Geburstag oder Mitarbeiterfest und Dorffest zünden dürfen. Hierzu benötigen Sie nur eine Freistellung vom allgemeinen Verwendungsverbot nach § 24 1.SprengV. für Feuerwerkskörper, also eine Genehmigung.
Diese Genehmigung erhalten Sie in der Regel bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Den einseitigen Genehmigung-Antrag können Sie sich im Download-Bereich herunterladen.

Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen bei Ihrer Verwaltung ein. Sollen Sie sich nicht sicher sein, ob ein privates Feuerwerk überhaupt in Ihrer Gemeinde oder Stadt genehmigt wird, so ist eine telefonische Anfrage vorab immer ratsam.

Für Silvesterfeuerwerk braucht man keine Genehmigung. Aber unter dem Jahr benötigt man auch für Kometen und Vulkane eine Genehmigung. Großfeuerwerkseffekte werden vom Großfeuerwerker bei den Behörden angemeldet.

  • Sie haben eine Feuerwerk-Genehmigung? Prima!

Dann ist es an der Zeit die Feuerwerkskörper im Feuerwerk-Onlineshop zu bestellen. Hinweis: Sie können auch schon bevor Sie die Genehmigung erhalten haben im Shop bestellen, Ihre Bestellung dürfen wir Ihnen aber erst liefern, wenn eine Genehmigung vorliegt.

Hierzu senden Sie uns bitte einfach eine Kopie der Genehmigung sowie (falls noch nicht vorliegend) einen Altersnachweis (z. B. Kopie des Personalausweises) per Post, Fax oder Email vor oder nach der Bestellung zu. Damit steht Ihrem kunterbunten Feuerwerk-Vergnügen mit Qualitäts-Feuerwerk von Sylvesterstore.de  nichts mehr im Wege! Ihre Bestellung liefern wir Ihnen direkt ins Haus aber auch eine Abholung bei uns ist möglich.

Tipp:

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Für Unterstützung oder Fragen zur Genehmigung können Sie auch unsere Feuerwerker kontaktieren.